Österreich von A bis Z: Was Sie wissen müssen
Wer nach Österreich reist, kann eigentlich direkt losfahren – allerdings sollte er die Vingette nicht vergessen, an manchen Straßen wird auch Maut fällig. Anders als in Deutschland: Das Abblendlicht soll stets eingeschaltet sein.
Interessant sind die Öffnungszeiten in Österreich: Hier darf jeder Ladenbesitzer in einem bestimmten gesetzlichen Rahmen selbst festlegen, wann sein Geschäft offen ist – theoretisch darf wochentags von 6 bis 19.30 Uhr geöffnet sein, samstags bis 17 Uhr.
Auch in Österreich ist rauchen nur noch beschränkt möglich. Je kleiner des Lokal, desto größer die Chancen, dass es noch erlaubt ist.
Wer ins Ausland reist, sollte einen entsprechenden Krankenschein mitführen – auch der Abschluss einer entsprechenden Versicherungen ist empfohlen.
Alle Angaben entsprechen dem Stand von 2012 und sind ohne Gewähr.
Wichtige Papiere und Dokumente
Zur Einreise ist der Personalausweis oder der Reisepass notwendig, Eltern sollten an die Kinderausweise ihrer Sprösslinge denken. Haustiere benötigen einen EU-Tierpass, der beim Tierarzt erhältlich ist. Die Tiere sollten zumindest gegen Tollwut geimpft sein.
Zoll
Prinzipiell werden bei Reisen innerhalb der EU kaum noch Zoll-Kontrollen durchgeführt. Waren für den „persönlichen Bedarf“ dürfen Sie zollfrei ein- und ausführen. Darunter zählen 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Tabak sowie 10 Liter Spirituosen über 22 Prozent Alkoholgehalt oder 20 Liter unter 22 Prozent, und 90 Liter Wein und 110 Liter Bier.
Autofahren
Es gelten die selben Verkehrsregeln und Tempolimits für Ortschaft und Landstraße wie in Deutschland. Auf Autobahnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit allerdings 130 Stundenkilometer! Auf der Tauernautobahn (A 10), Inntalautobahn (A 12), Brennerautobahn (A 13) und Rheintalautobahn (A 14) darf aus Lärmschutzgründen von 22 bis 5 Uhr nur 110 Stundenkilometer schnell gefahren werden.
Das Abblendlicht muss auch tagsüber stets eingeschaltet sein. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille, Telefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Im Fall eines Unfalls müssen Mitfahrer, die das Auto verlassen wollen, eine reflektierende Warnweste tragen, die am besten vor Reiseantritt unter den Sitzen verstaut werden.
Feiertage in Österreich
Österreich ist katholisch geprägt, deswegen gibt es in manchen Bundesländern der Alpenrepublik Feiertage, die es so bei uns nicht gibt, wie etwa „Mariä Empfängnis“ Anfang Dezember. Aber keine Sorge, mancherorts haben die Geschäfte dann trotzdem geöffnet, es ist ja schließlich Vorweihnachtszeit!
Neujahr
Heilige Drei Könige
19. März: St. Josef (nicht alle Bundesländer)
1. Mai: Tag der Arbeit
4. Mai: St. Florian (nicht alle Bundesländer)
Karfreitag
Ostermontag
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
15. August: Mariä Himmelfahrt
24. September: St. Rupert (nicht alle Bundesländer)
26. Oktober: Nationalfeiertag
Allerheiligen
11. November: St. Martin (nicht alle Bundesländer)
15. November: St. Leopold (nicht alle Bundesländer)
8. Dezember: Mariä Empfängnis
Weihnachtsfeiertage
Notfälle
So nah Österreich auch ist – es bleibt Ausland. Deshalb sollten Urlauber nicht vergessen, vor Reiseantritt mit ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und falls nicht vorhanden, die Europäische Versicherungskarte (EHIC) anzufordern. Damit ist eine Versicherung im Krankheitsfall gewährleistet und die Kosten werden in der Regel vollständig übernommen. Auch eine Auslandskrankenversicherung, die im Notfall einen Rücktransport nach Deutschland umfasst, ist ratsam.
Apotheken sind mit einem roten „A“ gekennzeichnet, das sich vom deutschen Design unterscheidet. Sie sind in der Regel von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr geöffnet, an Samstagen nur halbtags. Ein Aushang informiert über Apothekennotdienste in der Umgebung. Sollten nachts oder an Sonn- und Feiertagen Medikamente benötigt werden, fällt eine Notdienstgebühr von wenigen Euro an.
Notrufnummern
112 – wie in Deutschland von Festnetz und Mobiltelefon aus für Polizei, Feuerwehr und Unfallrettung
140 – Bergrettung
120 – Pannenhilfe des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) oder 01-2512060 für die ADAC-Notrufstation Wien.
Im Fall eines Autounfalls müssen Mitfahrer, die das Auto verlassen wollen, eine reflektierende Warnweste tragen, die am besten vor Reiseantritt unter den Sitzen verstaut werden!
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Metternichgasse 3 1030 Wien Telefon: 01-711 54-0 Fax: 01-713 83 66 E-Mail: info@wien.diplo.de
Öffnungszeiten
In Österreich ist jeder Ladenbesitzer noch ein wenig Individualist, und sucht sich die Öffnungszeiten gern selbst aus.
Laut Gesetz dürften Geschäfte wochentags von 6 bis 19:30 Uhr geöffnet sein, samstags nur bis 17 Uhr (in Tourismuszentren bis 21 bzw. 23 Uhr).
Allerdings bleibt viel Platz für Ausnahmen und viele Geschäfte reizen die allgemeinen Öffnungszeiten nicht aus. In kleineren Orten ist häufig auch noch eine Mittagspause von 12 bis 14 oder 15 Uhr üblich. Will man nicht vor verschlossenen Ladentüren stehen, lohnt es sich also im Voraus einen Blick auf die Öffnungszeiten der örtlichen Geschäfte zu werfen.
Rauchen
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Österreich in allen öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Einkaufszentren, Veranstaltungshallen und in der Gastronomie ein generelles Rauchverbot. Bei entsprechendem Platzangebot sind stellenweise Raucherräume eingerichtet. Eine Ausnahme bilden Lokale die kleiner als 50 Quadratmeter sind, die frei darüber entscheiden können, ob sie Raucher oder Nichtraucher bevorzugen.
Ausschließlich im Tabaktrafik (mündlich stets Trafik, Betonung auf der letzten Silbe) werden Tabakwaren zum regulären Preis verkauft. Die Kioske vertreiben häufig auch Zeitschriften, Schreibwaren, Post- und Ansichtskarten und andere Kleinwaren. Da Gastronomiebetriebe und Tankstellen Tabakwaren zum Trafikpreis beziehen sind diese in Lokalen um mindestens zehn Prozent teurer.
Trinkgeld
Wie in Deutschland sind fünf bis zehn Prozent Trinkgeld bei Kellnern, Taxifahrern oder Friseuren üblich, bei schlechtem Service das Trinkgeld zu kürzen ist ebenfalls legitim.
Vignette und Maut
Auf österreichischen Autobahnen, Schnellstraßen und Stadtautobahnen besteht für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht Vignettenpflicht. Eine Ausnahme bietet lediglich die S5 Stockerauer-Schnellstraße im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Jettsdorf und Krems (Landesstraße B 3, Landesstraße B 37) sowie die österreichischen Sondermautstrecken. Die auf das Fahrzeug anzubringenden Aufkleber sind als 10-Tages-, 2-Monats- oder Jahres-Vignette erhältlich. Die Preise staffeln sich je nach Fahrzeugklasse und Dauer der Gültigkeit.
Für Einspurige Kfz wie Mottorräder (mit oder ohne Beiwagen, jedoch keine Trikes) sind zu zahlen:
10-Tage: 4,50 Euro 2 Monate: 11,50 Euro 1 Jahr: 30,50 Euro
Für Pkw und Kfz bis einschließlich 3,5 t Gesamtgewicht (keine eigene Vignette für den Anhänger erforderlich) gelten anderer Preise:
10-Tage: 7,90 Euro 2 Monate: 23,00 Euro 1 Jahr: 76,50 Euro
Für alle Fahrzeuge über 3,5 t gibt es in Österreich die fahrleistungsbezogene Maut, welche über die GO-Box abgerechnet wird. Mehr Infos hierzu finden Sie auf der entsprechenden GO-Box-Website.
Vignetten sollten am besten schon vor der Reise gekauft werden! In Deutschland geht das beispielsweise über den ADAC Shop oder an grenznahen Tankstellen, die mit Vignetten-Symbol gekennzeichnet sind. Zweimonats-Vignetten oder 10-Tagesvignetten können taggenau auf einen bestimmten Zeitraum vordatiert werden und müssen beim Kauf entsprechend gelocht werden. Die Vignetten werden in einer Ecke der Windschutzscheibe aufgeklebt und dürfen dann nicht mehr abgezogen oder versetzt werden, wobei nicht mehr als zwei Vignetten gleichzeitig auf der Scheibe kleben sollten.
Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis, und sollte gut aufbewahrt werden. Im Falle eines Windschutzscheibenbruchs, beispielsweise durch Steinschlag, dient sie als Vorlage zur Erstattung der Vignettenkosten. Erwischt die österreichische Polizei einen Fahrer, der in einem Auto ohne Vignette reist, sind unverzüglich 120 Euro Ersatzmaut fällig. Kann man nicht an Ort und Stelle bezahlen, droht eine Geldstrafe im Ausmaß von 300 bis 3.000 Euro.
Sondermautstrecken
Zusätzlich zur Vignette verlangen die österreichischen Behörden für das Befahren einiger Streckenabschnitte gesonderte Mautgebühren, die vor Ort zu entrichten sind. Die Maut wird auf jede einfache Fahrt erhoben, gilt also nicht für Hin- und Rückreise.
Wer eine Videomautkarte beim ÖAMTC erwirbt, spart sich das lästige Zahlen an den Mautstationen. Auf einer gesonderten Videomaut-Spur werden die Autos anhand ihres Kfz-Kennzeichens identifiziert und passieren die Mautstelle fließend, mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 15 Stundenkilometer. Nur PKW mit einer Breite bis zwei Metern können diesen Dienst nutzen. Folgende Sondermautstrecken gibt es zur Zeit in Österreich:
A 9 Phyrn-Autobahn in den Abschnitten zwischen der Anschlussstelle Spital/Phyrn und der Anschlussstelle Ardning und zwischen der Anschlussstelle St. Michael und Übelbach
A 10 Tauern-Autobahn im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg.
A 11 Karawanken-Autobahn im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Jakob i. Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel.
A 13 Brenner-Autobahn
S 16 Arlberg-Schnellstraße im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Anton und der Anschlussstelle Langen.
Weiterführende Informationen zum Mautsystem in Österreich, finden Sie auf den Seiten vom ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club)
